Mit der Terminvereinbarung in der Praxis oder Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen (AGBs) einverstanden.
I. PRAXIS
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Heilpraktikerin als Verwender und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§61 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 2 Zustandekommen und Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
2. Die Heilpraktikerin erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
3. Über die Diagnose und Therapiemöglichkeiten entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Heilpraktikerin über die anwendbaren Methoden in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, wenn und soweit der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
4. Von der Heilpraktikerin können auch Methoden angewandt werden, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal – funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Patient die Anwendung derartiger Methoden ab und möchte ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden, hat er dieses der Heilpraktikerin gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.
5. Die Heilpraktikerin darf keine Krankschreibungen bei gesetzlich Versicherten vornehmen.
6. Die Heilpraktikerin darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
§ 3 Vertraulichkeit der Behandlung
1. Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer der Patient erteilt seine schriftliche Zustimmung. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Heilpraktikerin wegen gesetzlicher Vorschriften zur Datenweitergabe verpflichtet ist, oder auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung Auskunft erteilen muss. Des Weiteren, wenn gegen die Heilpraktikerin im Zusammenhang mit der Behandlung und Berufsausübung persönliche Angriffe stattfinden, sowie zur Entlastung zutreffende Daten herangezogen werden müssen.
2. Die Dokumentation der Leistungen erfolgt schriftlich.
§ 4 Einsicht in die Patientenakte
Eine Einsicht in die Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu, ebenso die Herausgabe derselben. Der Patient kann aber eine kosten-, bzw. honorarpflichtige Kopie verlangen. Hiervon ausgeschlossen sind subjektiv Eindrücke und Wahrnehmungen der Heilpraktikerin.
§ 5 Aufbewahrungsfrist der Patientenakte
Aufbewahrungspflicht für die Patientenakte sind 10 Jahre.
§ 6 Kündigung des Behandlungsvertrages
1. Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
2. Eine Kündigung von der Heilpraktikerin zur Unzeit ist jedoch nur zulässig, soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Patient erforderliche Anamnese – oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn die Heilpraktikerin aufgrund einer fehlenden Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die die Heilpraktikerin in einen Gewissenskonflikt bringen könnten.
3. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Honoraransprüche der Heilpraktikerin sind in vollem Umfang zu entrichten und bleiben von der Kündigung unberührt.
§ 7 Honorierung der Heilpraktikerin
1. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages entsteht der Honoraranspruch der Heilpraktikerin gegenüber dem Patienten und wird immer zeitabhängig abgerechnet.
2. Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen hat sich der Patient bei seiner Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung zu informieren.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt.
3. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker- Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker- Honorar. Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und / oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
4. Das Honorar für Selbstzahler berechnet sich nach der Preisliste, welche in der Praxisinformation - die beim ersten Termin ausgehändigt wurde - zu finden ist. Eine aktuelle Preisliste liegt in der Praxis aus. Die Preisliste kann sich aufgrund externer Faktoren verändern.
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Da nicht alle Behandlungsmöglichkeiten immer eine Gebührenziffer aufweisen, können analog gewählte Ziffern genutzt werden.
5. Vermittelte Leistungen des Heilpraktikers an Dritte, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) können vom Heilpraktiker als eigene Honorarleistung geltend gemacht werden und gemäß der GebüH in voraussichtlicher Höhe abgerechnet werden oder werden direkt vom Drittanbieter (z.B. Labor) in Rechnung gestellt.
7. Die Direktverabreichung apothekenpflichtiger Medikamente ist durch den Heilpraktiker gesetzlich erlaubt, da es sich nicht um eine Abgabe, sondern eine Direktverabreichung handelt.
9. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und den Behandlungszeitraum des Patienten. Des Weiteren werden die Leistungsarten und die Diagnosestellung bei privat-, zusatzversicherten und beihilfeberechtigten Patienten angegeben.
§ 8 Absage einer vereinbarten Termin´s
Ein vereinbarater Termin kann bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Ansonsten berechne ich eine Ausfallgebühr von € 30,-.
§ 9 Mitwirkung des Patienten
1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
2. Verhaltensgrundlagen, welche während / nach der Therapie vom Therapeuten vorgegeben werden, unterliegen der Eigenverantwortung des Patienten.
3. Die Heilpraktikerin klärt den Patienten über die Behandlung, etwaige Risiken und Verhaltensmaßnahmen auf.
4. Ziel ist ein schnellst möglicher Therapieerfolg. Prognosen oder Heilungsversprechen können und dürfen nicht gegeben werden. Ein erwarteter Erfolg kann nicht garantiert werden.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen ungültig, nichtig sein oder werden, weist sie Lücken auf, gilt die übrigen Bestimmungen weiter. Für diesen Fall ist die nichtige Klausel durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
II: Teilnahmebedingungen an Veranstaltungen in der Praxis oder Naturseminare
1. Die Veranstaltungen in der Praxis und Seminare in der Natur sind ein Angebot an alle Erwachsene.
Der "Frauenkreis-Seelengeflüster" ist ausschließlich für Frauen.
2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die AGBs an.
3. Die Anmeldung zu allen Veranstaltungen hat schriftlich zu erfolgen an info@heike-schmitt.de. Es erfolgt eine Anmeldebestätigung mit mehr Informationen.
4. Die Kleidung des Teilnehmers muss dem Wetter angepasst sein. Bei Naturseminaren muss sie aus festem Schuhwerk und wetterfester Kleidung bestehen.
5.1 Absage seitens der Veranstalterin: Grundsätzlich finden die Veranstaltungen auch bei "schlechtem" Wetter statt (Regen, Schneefall etc.), außer bei angekündigtem Sturm - eine entsprechende Absage wird mitgeteilt. Nach Möglichkeit finden die Veranstaltungen dann in der Praxis statt. Bei zu geringer Teilnehmerzahl (unter 5 Personen) behält sich die Veranstalterin ebenfalls eine Absage vor. Die Teilnahmegebühr wird zurückerstattet bzw. Möglichkeit zur Umbuchung gegeben.
5.2 Absage des/der TeilnehmerIn: Muss der/die TeilnehmerIn bis 10 Tage vor der Veranstaltung absagen, so wird eine Stornogebühr von 10 Euro einbehalten/fällig. Bei Absage ab 3 Tage vor der Veranstaltung sowie bei Fernbleiben von der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr plus evt. angekündigte Materialkosten einbehalten/fällig.
Eine Ersatzperson kann kostenfrei genannt werden oder vonseiten der Veranstalterin kann eine Person von einer evt. Warteliste nachrücken. In diesem Fall wird eine Storno- bzw. Bearbeitungsgebühr von € 10,- fällig.
6. Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Veranstalterin ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen bei Sicherheitsforderungen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
7. Das Mitnehmen von Kindern ist allen Veranstaltungen nicht vorgesehen.
8. Das Mitnehmen von Hunden ist ebenfalls nicht vorgesehen.
9. Es ist nicht erlaubt, während der Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen von teilnehmenden Personen zu machen.
10. Verhalten im Wald: Im Wald herrscht Rauchverbot. Wir nehmen unseren (Verpackungs-)Abfall wieder mit nach Hause. Wenn wir auf die "grüne Toilette" gehen, vergraben wir die Papiertaschentücher im Boden. Wir stören die Tierwelt nicht unnötig. Wir reißen nicht unnötig Pflanzen ab und zertreten keine Pilze.
Haftungsausschluss
1. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren
beim Aufenthalt in der Natur bekannt sind.
2. Der Teilnehmer wird gegen die Seminarleiterin keine Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jedweder Art, die durch die Teilnahme entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
3. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für beschädigte sowie abhanden gekommene Gegenstände wie beispielsweise Ausrüstung, Zubehör, Bekleidungsstücke, Wertgegenstände der Teilnehmer.
4. Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss der Veranstalterin für Schäden jedweder Art an.